Antrag Gebührenbefreiung für Außengastronomie......
Wir beantragen zur nächsten Ratssitzung das in der „Änderungssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Langenfeld Rhld.“ in der Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 die Punkte 8., 9. und 10 ersatzlos gestrichen werden.Zukünftig gebührenfrei würden somit:
8. Aufstellung von Automaten, Auslagen, Schau - und Reklamekästen, Werbereiter, Kundenstopper, Werbetafeln, Beachflags, Firmenschilder oder Vitrinen, die mit dem Boden verbunden sind, die Straßenbegrenzungslinie überschreiten oder mehr als 20cm in den Straßenraum hineinragen
9. Tische u. Sitzgelegenheiten
10. Feilbieten von Obst, Gemüse, Lebensmittel an der Stätte der Erzeugung
Wir sind der Meinung, das Langenfeld und ihre Gastoromen, Händler sowie Dienstleister würden von mehr Außengastronomie sowie Warenpräsentation vor den Schaufenstern profitieren, die Gewerbetreibenden stärken und zusätzlich das Stadtbild beleben.
Die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen sollen daher ganz gestrichen werden, so wie von der B/G/L Fraktion bereits im Jahr 2018 und 2020 beantragt und zumindest während der bisherigen Corona-Phase umgesetzt.
Über unseren Antrag wird in der kommenden Ratssitzung am 20.09.2022 beraten und abgestimmt.
Beratungsergebnis vom 20.09.2022
Der Antrag wurde nach unseren Vertagungsantrag in den Ausschuss für Soziales und Ordnung am 19.10.2022 verlegt.

