Förderprogramm von Balkonkraftwerke startet
Der Rat der Stadt Langenfeld hat in seiner vom 20. September 2022 die Förderung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen (Stecker PV) auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld beschlossen.
Die Richtlinie tritt am 1. Oktober in Kraft. Anträge können ab dem 4. Oktober 2022 unter der E-Mail-Adresse: photovoltaik-foerderung@langenfeld.de eingereicht werden.
Das Gesamtfördervolumen beträgt 15.000 Euro. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2022.
Weitere Informationen finden Sie auf der städtischen Homepage.
„Jeder Kilowatt zählt“
Mit einen Stecker-Solar-Gerät (Balkonkraftwerk) kann jeder einen Beitrag zur Energiewende leisten. Diese bieten auf einfache Weise eine Möglichkeit die eigenen Stromkosten zu senken.
Mit diesen Stecker-Solar-Gerät (Balkonkraftwerk) kann jeder einen Beitrag zur Energiewende leisten. Diese bieten auf einfache Weise eine Möglichkeit die eigenen Stromkosten zu senken.
Vor diesem Hintergrund haben wir einen Antrag für ein Förderprogramm in den nächsten Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss am 01.09.2022 eingereicht.
Im Planungs- und Umweltausschuss am 01.09.2022 wurde das städtische Förderprogramm für das letzte Quartal in 2022 mit insgesamt 15.000 EUR Budget einstimmig befürwortet und im Rat am 20.9. auf den Weg gebracht. Mini-Solaranlage werden mit 200 EUR je Haushalt bezuschusst.
Der die Diskussion auslösende und weitergehende B/G/L Antrag, welcher eine differenzierte, nach Wirkungsgrad definierte Förderung für Balkonkraftwerke mit Speichermodul von 500 EUR und ohne Speichermodul mit 250 EUR vorsieht wurde einstimmig in die Haushaltsberatungen verschoben. Diese beginnen am 20.09.2022. Hier sollen die Förderung und die Höhe des Fördertopfs für 2023 beraten werden.
Mit einem Stecker-Solar-Gerät (Balkonkraftwerk) können unsere Bürger einen Beitrag zur Energiewende leisten. Diese PV-Anlagen bieten auf einfache Weise, die Möglichkeit sich aktiv an Energiesparmaßnahmen zu beteiligen und gleichzeitig die eigenen Stromkosten zu senken. Der Kreis Mettmann hat im Juni ein Förderprogramm mit insgesamt 50.000 EUR Budget verabschiedet. Diejenigen Bürger, welche nicht auf diese Förderung des Kreises Mettmann zugreifen können möchten wir mit einem eigenen städtischen Förderprogramm weiterhelfen. Während Mini-Solaranlagen ohne Speicher lediglich eine nutzbare Speicherkapazität von ca. 63 % aufweisen, bieten Geräte mit Speicher rund 95 %. Der Autarkiegrad steigt von 17 % auf 25 %. Hier möchten wir mit einem zweistufigen Förderprogramm ansetzen.
Wir möchten mit diesem städtischen Förderprogramm den Aufbruch und eine Zeitenwende wagen.
Wir möchten, dass unsere Bürger unabhängig und autark ihren Energiebedarf decken, zumindest teilweise.

