VERFAHREN ZUR WIDMUNG VON STRASSEN IN LANGENFELD
Aktualisiert: 3. Aug. 2021
Nach gemeinsamer überfraktioneller Bewertung hat die Verwaltung bislang einige wesentliche vorarbeitende Maßnahmen zur Ermittlung der aktuellen Datenlage vorab des Satzungsentwurfes zur neuen Strassenbaubeitragssatzung nicht geleistet.
Diese bilden aber die alles entscheidende Grundlage für die zukünftige Festlegung der prozentualen Mindestsätze bei unserer Langenfelder Straßenbaubeitragssatzung.
Hier nun der gemeinsame Antrag von B/G/L, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD zur Widmung unserer Strassen.
Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Widmung der Straßen (Festlegung der Straßenart) ein einheitliches und nachvollziehbares Verfahren zu entwickeln und anzuwenden. Dieses Verfahren soll sich an der Verteilung der tatsächlichen verkehrlichen Nutzung zwischen Anliegern und Allgemeinverkehr ebenso ausrichten wie an der Funktion im Langenfelder Straßennetz.
2. Die Festlegung der Straßenart ist hinsichtlich ihrer aktuellen Nutzung und Funktion rechtzeitig vor der Planung bzw. Umsetzung einer Straßenbaumaßnahme zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Begründung:
Die Vorlage zur neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG wurde durch die Mehrheit des Rates in der Sitzung im Dezember letzten Jahres abgelehnt. Gründe dafür waren u. a. das Unverständnis über die Kategorisierung der verschiedenen Straßen sowie die angesetzten Beiträge der Anteilspflichtigen.
Eine neue Satzung sollte den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst sein sowie die größtmögliche Entlastung für die Langenfelder*innen schaffen.
Daher beantragen wir hier als ersten Schritt die Überprüfung und ggf. Neueinteilung der Straßenkategorisierungen – Anliegerstraße – Haupterschließungsstraße – Hauptverkehrsstraße – Hauptgeschäftsstraße im Hinblick auf das zu entwickelnde Verfahren.
